Das BMF gibt die Verlängerung der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 bekannt (Az. IV B 3 - S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Mit dem BMF-Schreiben wird das ?Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind? nach dem Stand 1. September 2020 neu herausgegeben (Az. III C 3 - S-7327 / 19 / 10001 :001).